Allgemeine Informationen
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen. Wie jede andere Kommune ist die Gemeinde Haibach gesetzlich verpflichtet, als verbindliche Grundlage für ihre Haushalts- und Personalwirtschaft, einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat beschlossen und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr, wobei das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Zum 01.01.2010 hat die Gemeinde Haibach ihre Finanzwirtschaft von der kameralen auf die doppische (basierend auf dem kaufmännischen Rechnungswesen) Buchführung umgestellt. Ziel dieses neuen kommunalen Finanzwesens ist es, den gesamten Ressourcenverbrauch (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) eines Jahres und nicht mehr nur den Geldverbrauch abzubilden. Dies ist die Grundlage für ein nachhaltiges Haushalten und intergenerative Gerechtigkeit (jede Generation soll das bezahlen, was sie verbraucht).
Welche Aufgaben hat die Gemeinde Haibach?
Die Aufgaben einer Gemeinde lassen sich grob in zwei große Bereiche gliedern. Auf der einen Seite gibt es Pflichtaufgaben, die die Gemeinde aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen muss. Zu diesen zählen zum Beispiel die Bereiche Schulen und Feuerwehr. Zum anderen nimmt die Gemeinde aber auch freiwillige Aufgaben wahr, wie zum Beispiel die Förderung des Sports und die Unterstützung von Kultur- bzw. Freizeitangeboten, wie z.B. dem Wildpark. Die rechtliche Unterscheidung zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben wird zwar aus dem Haushaltsplan nicht direkt ersichtlich, sie spielt jedoch bei der Verteilung der Gelder eine wichtige Rolle. Zuerst müssen die Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllt werden. Welche freiwilligen Aufgaben dann in Angriff genommen werden, entscheidet der Gemeinderat in Abhängigkeit der danach noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Den größten Teil der Einnahmen der Gemeinde Haibach stellen Steuern, z.B. die Gewerbesteuer, die Grund- und Hundesteuer sowie Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer dar. Weitere Gelder erhält die Gemeinde Haibach u. a. durch Beiträge und Gebühren (z. B. Erschließungsbeiträge) sowie staatliche Zuweisungen. Es ist also nicht übertrieben zu sagen, dass die Gemeinde im Wesentlichen von ihren Bürgern finanziert wird.
Haushalt 2024 verabschiedet
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde werden jährlich im Haushaltsplan zusammengefasst. Der Haushalt 2024 wurde in mehreren Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten und in der Sitzung des Gemeinderates verabschiedet.
Die genaue Aufstellung finden Sie im Vorbericht zur Haushaltssatzung, der Haushaltssatzung und im Haushalt 2024.