Gewerbean-, ab- und -ummeldung
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jede*r hat Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sind der Gewerbebehörde zu melden. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.
Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.
Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für Unterfranken (Außenstelle Aschaffenburg), Hasenhägweg 67, 63741 Aschaffenburg, Telefonnummer: 06021 4904-5112, E-Mail schreiben.
Was ist zu melden?
Die gewerbliche Tätigkeit im stehenden Gewerbe (beispielsweise Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung)
Wann ist zu melden?
Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Wer muss melden?
· Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb.
Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
· Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende anzusehen.
· Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH).
Wie ist zu melden?
Bei folgenden Unternehmensarten können Sie Ihr Gewerbe online anmelden:
· Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
· Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
· Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
· Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
In anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
Benötigte Unterlagen:
· Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
· Personalausweis oder Reisepass in Kopie
· bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
· bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
· bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
· bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
· bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten:
Kopie der Erlaubnis
· bei Betrieb eines Vollhandwerkes:
Kopie der Handwerkskarte
Hinweis zur Online-Meldung
Für eine Online-Gewerbemeldung ist eine Registrierung nötig. Registrieren können Sie sich mit einem Klick auf das Logo vom Bayerischen Portalverbund auf der Anmeldeseite.
Gebühren
Die Gebühr für eine Gewerbe-Anmeldung beträgt 30,00 Euro.
Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Bei folgenden Unternehmensarten können Sie Ihr Gewerbe online abmelden:
· Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
· Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
· Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
· Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
· Aktiengesellschaften
In anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
Benötigte Unterlagen
· Vollständig ausgefülltes Formular „Gewerbeabmeldung“ (wichtig: geben Sie das Datum der Betriebsaufgabe an)
· Personalausweis oder Reisepass in Kopie
· Gewerbeschein oder Kopie des Gewerbescheins
· bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
Hinweis zur Online-Meldung
Für eine Online-Gewerbemeldung ist eine Registrierung nötig. Registrieren können Sie sich mit einem Klick auf das Logo vom Bayerischen Portalverbund auf der Anmeldeseite.
Gebühren
Die Gebühr für eine Gewerbe-Abmeldung beträgt 25,00 Euro.
Gewerbeummeldung
Eine Ummeldung ist erforderlich wenn
· der Standort des Gewerbes innerhalb Haibachs verändert wird (Verlegung).
· die Art/ der Gegenstand des Gewerbes verändert wird.
· der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
In folgenden Fällen können Sie uns zum Beispiel gerne freiwillig Änderungen mitteilen:
· Aufgabe einer Tätigkeit
· Änderung des Namens des*der Gewerbetreibenden
· Nebenerwerb
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.
Bei folgenden Unternehmensarten können Sie ihr Gewerbe online ummelden:
· Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
· Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
· Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
· Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
· Aktiengesellschaften
In anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
Wenn Sie das Gewerbe auf Tätigkeiten erweitern, die erlaubnispflichtig sind, legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bei, für Tätigkeiten im Vollhandwerk bitte eine Kopie der Handwerkskarte. Benötigte Unterlagen:
· Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung (wichtig: Geben Sie das Datum der Änderung an)
· Personalausweis oder Reisepass
· bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
· gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
· bei Bevollmächtigung:
· eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
· bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen)
Hinweis zur Online-Meldung
Für eine Online-Gewerbemeldung ist eine Registrierung nötig. Registrieren können Sie sich mit einem Klick auf das Logo vom Bayerischen Portalverbund auf der Anmeldeseite.
Gebühren
Die Gebühr für eine Gewerbe-Ummeldung beträgt 30,00 Euro.