Städtebaulicher Rahmenplan "Ortsmitte Haibach"
Die Gemeinde Haibach beabsichtigt für das nachstehend abgebildete Gebiet, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Vereinen und Gewerbetreibenden sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von einem Planungsbüro einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten zu lassen.
Abgrenzungsentwurf_StR-OM-Haibach
Ziel dieses Städtebaulichen Rahmenplans »Ortsmitte Haibach« ist die Schaffung eines charakteristischen innerörtlichen Zentrums für die Gesamtgemeinde mit Einrichtungen der Nahversorgung und Angeboten für soziale Kontakte, Austausch und Kommunikation mit qualitativ hochwertiger Infrastruktur mit Aufenthaltsqualität samt Freiräumen und den hierfür erforderlichen Parkplatzflächen.
Der öffentliche Freiraum soll insbesondere dem Aufenthalt einen hohen Stellenwert einräumen und ein ausreichendes Flächenangebot für gewerbliche Bewirtung, Feste, Veranstaltungen und gemeinwohlorientierte Nutzungen bieten, was auch Spielangebote für Kinder beinhalten soll.
Im Besonderen soll die Aufenthaltsqualität erhöht, die verkehrlichen Abläufe verbessert und der Wohn- und Einzelhandelsstandort einschließlich der dortigen Praxen, Kanzleien, Gastronomiebetrieben sowie kommunalen-, kirchlichen-, sozialen- und Vereinseinrichtungen optimiert und gestärkt werden.
Im Fokus der Rahmenplanung steht auch das neu zu prägende Gelände oberhalb des Rathauses mitsamt der hierfür erforderlichen und festzulegenden Erschließungswege. Die vorzusehenden Flächenzuschnitte mit einer möglichen Nachverdichtung soll die Bewahrung des dörflichen Ortsbilds berücksichtigen. Wünschenswert sind Nutzungen, die die innerörtlichen Nahversorgungsangebote stärken und zu einer Belebung der Ortsmitte beitragen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit Ihren Ideen und Anregungen in den Planungsprozess einbringen.
Bericht aus der Auftaktveranstaltung am 22. Oktober 2024
Terminhinweis für die Planungswerkstatt 2025
Planungswerkstatt Anmeldeformular
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Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Haibach zur Durchführung privater Maßnahmen im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes "Innenbereich Haibach"
Die Gemeinde Haibach beabsichtigt im Sanierungsgebiet, mit Unterstützung der Städtebauförderung, in den nächsten Jahren private Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen finanziell zu fördern.
Hierzu wird bis Mitte 2025 von einem Fachbüro ein Gestaltungshandbuch - als Grundlage für das spätere Förderprogramm - erarbeitet.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diesbezügliche Förderanträge von Ihnen erst nach Rechtskraft dieser Fördergrundlage, voraussichtlich ab Herbst 2025 (nach der Freigabe durch die Städtebauförderung), gestellt werden können.
Die von Ihnen vorgesehenen Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, für die Sie eine gemeindliche Förderung beantragen möchten, dürfen erst nach einer Bewilligung durch die Gemeinde Haibach, demnach voraussichtlich ab Herbst 2025 begonnen werden.
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen, die ohne oder bereits vor einer Bewilligung aufgrund des von der Gemeinde Haibach angedachten Förderprogramms durchgeführt wurden, können nicht gefördert werden.
Wir stellen Ihnen anheim, sich diesbezüglich von unserer Verwaltung beraten zu lassen.
Die Gemeinde Haibach haftet nicht für den Eintritt bestimmter finanzieller Auswirkungen, im Besonderen dahingehend, dass das angedachte kommunale Förderprogramm nicht erlassen wird bzw. für vorgesehene private Maßnahmen keine ausreichenden Fördermittel zur Verfügung stehen werden.
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Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach"
Aufgrund der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bestimmte Aufwendungen für bauliche Maßnahmen - die im Sanierungsgebiet »Innenbereich Haibach« durchgeführt werden - steuerlich begünstigt.
Die diesbezüglichen Bescheinigungsrichtlinien finden Sie hier:
Bescheinigungsrichtlinie_§§_7h_10f_11a_EStG_22_02_2017.pdf
Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde Haibach abgeschlossen werden.
Den Antrag auf Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung finden Sie hier:
Antrag auf Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des EstG
Die Bescheinigung kann erteilt werden für
- ein Gebäude
- Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind,
- Eigentumswohnungen,
- im Teileigentum stehende Räume
Bescheinigungsfähig sind zum Beispiel
- Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie
- Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhaltenswert sind.
Nach Durchführung der Baumaßnahmen muss die Ausstellung einer Bescheinigung schriftlich beantragt werden.
Die Antragsunterlage finden Sie hier:
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des EstG
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen, die ohne oder bereits vor Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung durchgeführt wurden, sind nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung wird auch nicht durch die Erteilung einer Baugenehmigung ersetzt.
Die bescheinigten Aufwendungen können steuerrechtlich nur berücksichtigt werden, wenn auch die weiteren steuerrechtlichen Voraussetzungen, die durch das zuständige Finanzamt geprüft werden, vorliegen.
Die gemeindlichen Auskünfte können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit wird empfohlen zusätzliche Erkundigungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen.
Die Gemeinde Haibach übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerrechtlichen Fragen und haftet nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.
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Satzung der Gemeinde Haibach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenbereich Haibach"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2023 die Satzung der Gemeinde Haibach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Innenbereich Haibach« beschlossen. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden.
Die Satzung samt Anlagen finden Sie hier:
Anlage 1 zur Satzung über das Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach" - ausgefertigt am 14.12.2023
Anlage 2 zur Satzung über das Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach" - ausgefertigt am 14.12.2023
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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Ein von der Gemeinde Haibach beauftragtes Planungsbüro hat in den Jahren 2021 bis 2023 gemeinsam mit der Bevölkerung, den Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet und einem Verkehrsentwicklungskonzept für die Gemeinde Haibach erarbeitet.
Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu wie folgt mitgeteilt:
»Ein ISEK ist ein strategisches Planungsinstrument, das die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung Haibachs in den kommenden Jahren bildet. Die Erstellung war notwendig, um den Ort Haibach zukunftsfähig zu gestalten und den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht zu werden. […] In einem ersten Schritt wurden umfangreiche Analysen durchgeführt, um die aktuellen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Gemeinde und des Hauptortes Haibachs zu identifizieren. […]. Auf Grundlage der Analyseergebnisse wurden klare Entwicklungsziele definiert, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen. […] Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, die zur Zielerreichung beitragen sollen. […] Bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. […].«
Das ISEK ist die Grundlage für den Einstieg in die Städtebauförderung und wurde durch den Freistaat Bayern über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm bezuschusst.
Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. September 2023 beschlossene ISEK-Textfassung ist nachstehend veröffentlicht und kann zusätzlichvon jedermann bei der Gemeindeverwaltung Haibach - Bauverwaltung, Schollstraße 1a, 63808 Haibach - während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Verkehrsentwicklungskonzept - Zusammenfassung 24. Juli 2023
ISEK - Textfassung Seite 1 - 29
ISEK - Textfassung Seite 30 - 79
ISEK - Textfassung Seite 80 - 111
ISEK - Textfassung Seite 112 - 121
ISEK - Textfassung Seite 122 - 191
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