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Haibach Allgemein

Gemeindeentwicklung

Städtebaulicher Rahmenplan "Ortsmitte Haibach"

Die Gemeinde Haibach hat für das nachstehend abgebildete Gebiet der »Ortsmitte Haibach«, gemeinsam mit der Bürgerschaft, Eigentümerinnen und Eigentümern, Vereinen, Kirchengemeinden, Gewerbetreibenden, Gemeinderat, politischen Vereinigungen, Fachplanern und Behörden einen Städtebaulichen Rahmenplan erarbeitet.

Städtebaulicher Rahmenplan Abgrenzung (PDF-Dokument, 104,90 KB, 10.11.2025)

In einem gemeinschaftlichen Prozess wurden die Entwicklungspotenziale für die »Ortsmitte Haibach« - einschließlich der Darstellung von Perspektiven für die künftige Nutzung - ausgelotet und hinsichtlich Klimaschutz und Städtebau samt Verkehrsplanung und Freiflächengestaltung definiert.

Die Liste der 2024 und 2025 durchgeführten Veranstaltungen sehen Sie hier:

Liste durchgeführte Veranstaltungen (PDF-Dokument, 90,92 KB, 10.11.2025)

Ziel dieses Städtebaulichen Rahmenplans »Ortsmitte Haibach« ist die Schaffung eines charakteristischen innerörtlichen Zentrums für die Gesamtgemeinde mit Einrichtungen der Nahversorgung und Angeboten für soziale Kontakte, Austausch und Kommunikation mit qualitativ hochwertiger Infrastruktur mit Aufenthaltsqualität samt Freiräumen und den hierfür erforderlichen Parkplatzflächen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Haibach hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 den Städtebaulichen Rahmenplan »Ortsmitte Haibach« samt Begründungstext gebilligt und als Grundlage für die weitergehenden konkretisierenden Planungsverfahren (Entwurfsplanungen, Städtebauliche Wettbewerbe, Bebauungspläne usw.), sowie als Ausgangsbasis für Erörterungen und Verhandlungen mit Investoren und Bauverantwortlichen, beschlossen.

Beschlussfassung Gemeinderat 22.10.2025 (PDF-Dokument, 200,46 KB, 10.11.2025)

Hier gelangen Sie zur Textfassung des Städtebaulichen Rahmenplans »Ortsmitte Haibach«:

Städtebaulicher Rahmenplan Ortsmitte Haibach Textfassung (PDF-Dokument, 423,7 MB, 11.11.2025)

Hier gelangen Sie zu den Einzelplänen des Städtebaulichen Rahmenplans »Ortsmitte Haibach«:

StROM Haibach Rahmenplan (PDF-Dokument, 13,3 MB, 10.11.2025)  (PDF-Dokument, 13,3 MB, 10.11.2025)
StROM Haibach Masterplan (PDF-Dokument, 5,67 MB, 10.11.2025)
StROM Haibach Bebauungsstruktur (PDF-Dokument, 12,9 MB, 10.11.2025)
StROM Haibach Freiraumstruktur (PDF-Dokument, 13,7 MB, 10.11.2025)
StROM Haibach Verkehrsstruktur (PDF-Dokument, 12,9 MB, 10.11.2025)

Hier gelangen Sie zu unverbindlichen Veranschaulichungen ausgewählter Maßnahmen:

Visualisierung Rathaus und Rathauserweiterung, Kultur- und Bürgersaal (PDF-Dokument, 7,75 MB, 10.11.2025)
Visualisierung Hauptstraße mit Jugend-, Bürger- und Vereinshaus (PDF-Dokument, 7,70 MB, 10.11.2025)...
Visualisierung Würzburger Straße mit Ärztehaus (PDF-Dokument, 7,96 MB, 10.11.2025)

Einen Überblick über das weitere Verfahren sehen Sie hier:

StROM Haibach Zeitschiene Übersicht (PDF-Dokument, 4,18 MB, 10.11.2025)

Die Gemeinde Haibach bedankt sich bei allen, die mit ihren Ideen und Anregungen dazu beigetragen haben, die Zukunft der Haibacher Ortsmitte aus vielen Blickwinkeln zu betrachten und gemeinsam weiterzudenken.

Wir freuen uns sehr, den Weg zu einer lebendigen, zukunftsfähigen und lebenswerten Ortsmitte Haibach gemeinsam fortzusetzen.

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Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Haibach zur Durchführung privater Maßnahmen im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes "Innenbereich Haibach"

Die Gemeinde Haibach fördert im Sanierungsgebiet, mit Unterstützung der Städtebauförderung, in den nächsten Jahren, zunächst vom September 2025 bis Dezember 2027, gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden sowie Außenanlagen.

Dieses Förderprogramm wird im Rahmen der Bürgerdialog – Abschlussveranstaltung zum Städtebaulichen Rahmenplan »Ortsmitte Haibach« am Mittwoch, 08. Oktober 2025 um 19:00 Uhr, in der Kultur- und Sporthalle, Zum Stadion 14, Haibach der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Sinne des Förderprogramms können bezuschusst werden:

1. PARZELLIERUNG, BAULICHE ANLAGEN - z. B. Maßnahmen zur Herstellung von Gebäude- und Raumkanten

2. DÄCHER, DACHAUFBAUTEN - z. B. Dacheindeckung / Dachaufbauten (nicht jedoch Dachkonstruktion, Dachdämmung, Dachentwässerung) / ordnungsgemäße Entsorgung umweltschädlicher Eindeckungsmaterialien bei gleichzeitiger Neueindeckung

3. FASSADEN - z. B. Putz und Malerarbeiten / Entfernung von untypischen Putzarten und Verkleidungen

4. FENSTER - z. B. Fensterrahmen (Blendrahmen, Flügelrahmen) / Faschen / Gewände / Schiebeläden / Klappläden / Rückbau von Fenstern sowie Rückbau von Rollläden mit Außenkasten

5. GEBÄUDEEINGÄNGE - z. B. Türe / Tore / Eingangsstufen / Treppen / Treppengeländer / Handlauf / bauliche Anpassung - Barrierefreiheit

6. UNBEBAUTE FLÄCHEN, EINFRIEDUNGEN, AUßENANLAGEN - z. B. Hofflächen / Einfahrten / Stellplätze / Einfriedungen / Stützmauern / Begrünung / Entsiegelung

7. SCHAUFENSTER, VORDÄCHER, MARKISEN; WERBEANLAGEN

Als Grundlage für das Förderprogramm wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet.

Das Gestaltungshandbuch finden Sie hier:

Gestaltungshandbuch (PDF-Dokument, 34,1 MB, 27.08.2025)

Das Förderprogramm finden Sie hier:

Förderprogramm (PDF-Dokument, 315,30 KB, 27.08.2025)

Den Geltungsbereich des Förderprogramms sehen Sie hier:

Geltungsbereich des Förderprogramms (PDF-Dokument, 236,69 KB, 27.08.2025)

Eine Förderung setzt eine Beratung durch den/die von der Gemeinde beauftragten Sanierungsberater/in voraus. Die Beratungskosten übernimmt die Gemeinde Haibach unter Bezuschussung durch die Städtebauförderung.

Den Antrag auf Sanierungsberatung finden Sie hier:

Antrag auf Sanierungsberatung (PDF-Dokument, 292,62 KB, 24.09.2025)
Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung für Sanierungsberatung (PDF-Dokument, 177,88 KB, 17.09.2025)

Der/die von der Gemeinde beauftragte Sanierungsberater/in erstellt über die Beratung ein Protokoll und spricht Empfehlungen aus. Nach der Erstellung des Beratungsprotokolls kann ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses bei der Gemeinde Haibach gestellt werden.

Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses finden Sie hier:

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (PDF-Dokument, 310,44 KB, 24.09.2025)
Information nach der Datenschutz-Grundverordnung für den Förderantrag (PDF-Dokument, 177,81 KB, 17.09.2025)

Wichtiger Hinweis:
Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme/en (auch zur Bestellung von Baumaterialien) darf erst erteilt und mit der geplanten Maßnahme darf erst begonnen werden, nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung über die grundsätzliche Förderfähigkeit und der Baufreigabe durch die Gemeinde Haibach. Maßnahmen, die ohne oder bereits vor einer Bewilligung durchgeführt wurden / Baumaterialien, die ohne oder bereits vor einer Bewilligung bestellt wurden, können nicht gefördert werden.

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Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach"

Aufgrund der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bestimmte Aufwendungen für bauliche Maßnahmen - die im Sanierungsgebiet »Innenbereich Haibach« durchgeführt werden - steuerlich begünstigt.

Die diesbezüglichen Bescheinigungsrichtlinien finden Sie hier:

Bescheinigungsrichtlinie_§§_7h_10f_11a_EStG_22_02_2017.pdf (PDF-Dokument, 582,00 KB, 14.03.2024)

Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde Haibach abgeschlossen werden.

Den Antrag auf Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung finden Sie hier:

Antrag auf Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des EstG (PDF-Dokument, 79,72 KB, 14.03.2024)

Datenschutzhinweise (PDF-Dokument, 166,37 KB, 14.03.2024) 

Die Bescheinigung kann erteilt werden für

  • ein Gebäude
  • Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind,
  • Eigentumswohnungen,
  • im Teileigentum stehende Räume

Bescheinigungsfähig sind zum Beispiel

  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie
  • Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhaltenswert sind.

Nach Durchführung der Baumaßnahmen muss die Ausstellung einer Bescheinigung schriftlich beantragt werden.

Die Antragsunterlage finden Sie hier:

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des EstG (PDF-Dokument, 136,44 KB, 14.03.2024)

Datenschutzhinweise (PDF-Dokument, 166,37 KB, 14.03.2024) 

Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen, die ohne oder bereits vor Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung durchgeführt wurden, sind nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung wird auch nicht durch die Erteilung einer Baugenehmigung ersetzt.

Die bescheinigten Aufwendungen können steuerrechtlich nur berücksichtigt werden, wenn auch die weiteren steuerrechtlichen Voraussetzungen, die durch das zuständige Finanzamt geprüft werden, vorliegen.

Die gemeindlichen Auskünfte können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit wird empfohlen zusätzliche Erkundigungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen.
Die Gemeinde Haibach übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerrechtlichen Fragen und haftet nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.

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Satzung der Gemeinde Haibach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenbereich Haibach"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2023 die Satzung der Gemeinde Haibach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Innenbereich Haibach« beschlossen. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden.

Die Satzung samt Anlagen finden Sie hier:

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenbereich Haibach" - ausgefertigt am 14.12.2023  (PDF-Dokument, 97,43 KB, 15.12.2023)

Anlage 1 zur Satzung über das Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach" - ausgefertigt am 14.12.2023 (PDF-Dokument, 1,18 MB, 26.03.2024)

Anlage 2 zur Satzung über das Sanierungsgebiet "Innenbereich Haibach" - ausgefertigt am 14.12.2023  (PDF-Dokument, 63,84 KB, 15.12.2023)

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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Ein von der Gemeinde Haibach beauftragtes Planungsbüro hat in den Jahren 2021 bis 2023 gemeinsam mit der Bevölkerung, den Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet und einem Verkehrsentwicklungskonzept für die Gemeinde Haibach erarbeitet.

Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu wie folgt mitgeteilt:

»Ein ISEK ist ein strategisches Planungsinstrument, das die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung Haibachs in den kommenden Jahren bildet. Die Erstellung war notwendig, um den Ort Haibach zukunftsfähig zu gestalten und den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht zu werden. […] In einem ersten Schritt wurden umfangreiche Analysen durchgeführt, um die aktuellen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Gemeinde und des Hauptortes Haibachs zu identifizieren. […]. Auf Grundlage der Analyseergebnisse wurden klare Entwicklungsziele definiert, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen. […] Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, die zur Zielerreichung beitragen sollen. […] Bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. […].«

Das ISEK ist die Grundlage für den Einstieg in die Städtebauförderung und wurde durch den Freistaat Bayern über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm bezuschusst.

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. September 2023 beschlossene ISEK-Textfassung ist nachstehend veröffentlicht und kann zusätzlichvon jedermann bei der Gemeindeverwaltung Haibach - Bauverwaltung, Schollstraße 1a, 63808 Haibach - während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Verkehrsentwicklungskonzept - Zusammenfassung 24. Juli 2023 (PDF-Dokument, 2,69 MB, 28.08.2023)

ISEK - Textfassung Seite 1 - 29 (PDF-Dokument, 37,2 MB, 09.10.2023)

ISEK - Textfassung Seite 30 - 79 (PDF-Dokument, 43,6 MB, 09.10.2023)

ISEK - Textfassung Seite 80 - 111 (PDF-Dokument, 47,7 MB, 09.10.2023)

ISEK - Textfassung Seite 112 - 121 (PDF-Dokument, 41,0 MB, 09.10.2023)

ISEK - Textfassung Seite 122 - 191 (PDF-Dokument, 41,0 MB, 09.10.2023)

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