Sonderprogramme gemeindliche Förderungen
Sonderprogramm zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser
Die Gemeinde Haibach gewährt Zuschüsse auf Grundlage des Sonderprogramms zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zu Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser. Welche Zuschüsse im Einzelnen möglich sind, können Sie den Richtlinien zu diesem Programm entnehmen. Für die Inanspruchnahme der Zuschüsse für dieses Sonderprogramm ist ein Antrag vor Durchführung der Maßnahme erforderlich.
Richtlinien (PDF-Dokument, 182,53 KB, 25.11.2024)
Zu den in der Zuschussrichtlinie genannten Vorgabe "Blühwiese", "Bepflanzung" und "Bäume" empfehlen wir ergänzend die nachstehenden Veröffentlichungen:
Verlinkung zu "Blühwiesen" (Grundstücksbereiche mit zahlreichen unterschiedlichen Blühpflanzen):
https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/196734/index.php
https://vielfalt-findet-stadt.de/wp-content/uploads/2020/11/Pflanzenliste_UG21.pdf
Verlinkung zum Vorschlag "Bepflanzung"
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf
https://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/index.php
Verlinkung zum Vorschlag "Bäume"
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/landespflege/dateien/lwg_stadtgruen_falzflyer_bf.pdf
https://www.lwg.bayern.de/gartenbau/baumschule/169774/index.php
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Sonderprogramm zur Förderung von Stecker-Solaranlagen
Die Gemeinde Haibach hat aufgrund der vorgenannten gemeindlichen Richtlinie insgesamt 218 Steckersolaranlagen bezuschusst, die in den Jahren 2023 und 2024 erworben wurden.
Insgesamt wurde hierfür eine Fördersumme von 21.800 Euro an Mieter/innen und Grundstückseigentümer/innen in der Gemeinde Haibach ausbezahlt.
Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten.