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Haibach Allgemein

Sonderprogramme Klimaschutz

Sonderprogramme gemeindliche Förderungen

Sonderprogramm der Gemeinde Haibach zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser

Die Gemeinde Haibach gewährt seit dem 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 Zuschüsse auf Grundlage des gemeindlichen Sonderprogramms zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zu Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser.

Wichtig: Die Bezuschussung und Freigabe der Maßnahme muss die Antragstellerin / der Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, bzw. vor dem Kauf der für die Maßnahme erforderlichen Materialien, Gegenstände und Objekte (Produkte), bei der Gemeinde Haibach, Hauptstraße 6, 63808 Haibach beantragen und genehmigt bekommen.

Gegenstand der gemeindlichen Förderung sind die nachstehenden Maßnahmen A), B), C) und D) privater Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die die Qualität der innerörtlichen Bereiche verbessern und einen Beitrag zur ökologisch orientierten Ortsentwicklung leisten

Die Maßnahmen können jeweils selbstständig oder auch kombiniert durchgeführt werden. Im Aktionszeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 werden Zuschüsse von insgesamt maximal 4.000 EUR je Grundstück gewährt.

Jede förderfähige Maßnahme A), B), C) und D) wird pro Grundstück im Aktionszeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 nur einmal gefördert.

Wichtig: Die Bezuschussung und Freigabe der Maßnahme muss die Antragstellerin / der Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, bzw. vor dem Kauf der für die Maßnahme erforderlichen Materialien, Gegenstände und Objekte (Produkte), bei der Gemeinde Haibach, Hauptstraße 6, 63808 Haibach beantragen und genehmigt bekommen.

Die gesamte Förderrichtlinie sowie den Zuschussantrag finden Sie hier:

Richtlinien

https://www.haibach.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Zuschuesse/ISEK/neu_A_Haibach_Foerderrichtlinie_Klimaschutz_final_Ueberarbeitung_Beschlussfassung_06_11_2024.pdf

Den Förderantrag finden Sie hier:

Antrag zum Förderprogramm „Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung von Niederschlagswasser“

www.haibach.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Zuschuesse/B_Haibach_Zuschussantrag_Aenderung_21_11.2024_final_Formular.pdf

A) Entsiegelung in Verbindung mit anschließender Begrünung von Flächen auf bebauten oder unbebauten Baugrundstücken

Begründung: Entlastung der Kanäle, Senkung der Umgebungstemperatur, neuer Lebensraum für Tiere

Vorgaben: Vollständige Entsiegelung befestigter Flächen mit anschließender Errichtung eines sickerfähigen Unterbaus samt neuer Blühwiese und / oder Bepflanzung, ebenda auf einer Mindestfläche von 10 qm. Nicht gefördert werden: Rasenflächen, Trockenrasen, Schotterrasen, Kiesbelag, wassergebundene Decken, Rasengittersteine, Drainpflaster und ähnliches.

Förderung: Zuschuss in Höhe von 100 EUR je volle zehn Quadratmeter entsiegelter und neu begrünter Fläche - Maximale Förderung: 600 EUR

Zu den in der Zuschussrichtlinie genannten Vorgabe „Blühwiese“ und „Bepflanzung“ empfehlen wir die nachstehenden Veröffentlichungen:

Verlinkung zu „Blühwiesen“ (Grundstücksbereiche mit zahlreichen unterschiedlichen Blühpflanzen):

https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/196734/index.php

https://vielfalt-findet-stadt.de/wp-content/uploads/2020/11/Pflanzenliste_UG21.pdf

Verlinkung zum Vorschlag "Bepflanzung"

https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf

www.lwg.bayern.de/gartenakademie/index.php

B) Begrünung von Dachflächen

Begründung: Entlastung der Kanäle, Senkung der Umgebungstemperatur, neuer Lebensraum für Tiere

Vorgaben: Extensive und intensive Begrünung von Flachdächern, bzw. flach geneigter Dächer bis 20° Dachneigung (Neubau oder Nachrüstung) auf einer Mindestfläche von 10 qm. Die Höhe der durchwurzelbaren Schicht (Substratschicht) muss bei einer extensiven Begrünung mindestens 8 cm und bei einer intensiven Begrünung mindestens 15 cm betragen.

Förderung: Zuschuss in Höhe von 100 EUR je volle zehn Quadratmeter Dachbegrünung - Maximale Förderung: 600 EUR

C) Herstellung von Baumstandorten samt Pflanzung von Bäumen

Begründung: Senkung der Umgebungstemperatur und Schattenspender, neuer Lebensraum für Tiere

Vorgaben: Herstellung von Baumstandorten mit mindestens 6,25 qm unversiegelter Fläche samt Neupflanzung Hochstämmiger Laubbaum (Mindeststammumfang: 16 - 18 cm) oder Obstbaum (Mindeststammumfang: 12 - 14 cm) unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände. Es sind standortgerechte und klimaangepasste Baumarten zu verwenden.

Förderung: Zuschuss in Höhe von 100 EUR je Baum - Maximale Förderung: 600 EUR

Zu den in der Zuschussrichtlinie genannten Vorgabe „Bäume“ empfehlen wir die nachstehenden Veröffentlichungen:

Verlinkung zum Vorschlag "Bäume"

https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/landespflege/dateien/lwg_stadtgruen_falzflyer_bf.pdf

https://www.lwg.bayern.de/gartenbau/baumschule/169774/index.php

D) Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser

D1) Retentionszisternen

Begründung:  Entlastung der Kanäle, Einsparung von Trinkwasser, Nutzung von Regenwasser

Vorgaben: Einbau einer Retentionszisterne (Mindestspeichervolumen: 4.000 Liter) mit einem privaten Rückhaltevolumen von mindestens 2.000 Liter und einem zusätzlichen öffentlichen Rückhaltevolumen von mindestens 2.000 Liter samt Anschluss an ein oder mehrere Regenwasserfallrohr(e) eines Gebäudes auf dem Antragsgrundstück.

Förderung: Zuschuss in Höhe von 1.500  EUR bei Zisternen mit einem zusätzlichen öffentlichen Retentionsvolumen von mindestens 2.000 Liter und weitergehend, bei größeren Retentionszisternen, ein weiterer Zuschuss in Höhe von 750 EUR je volle 1.000 Liter weiterem öffentlichen Retentionsvolumen - Maximale Förderung: 3.000 EUR. Die zusätzliche Förderung für das zusätzliche private Retentionsvolumen richtet sich nach den Regelungen in Ziffer D2 »Zisternen, Wassertonnen und Fässer«

Hinweis: Eine Retentionszisterne ist Bestandteil der privaten Grundstücksentwässerungsanlage. Zusätzlich zum Antrag auf Förderung muss der Einbau einer Retentionszisterne aufgrund der Vorgaben der gemeindlichen Entwässerungssatzung (EWS) bei der Gemeinde Haibach beantragt und genehmigt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der gemeindlichen Bauverwaltung über die hierfür erforderlichen Unterlagen.

D2) Zisternen, Wassertonnen und Fässer

Begründung: Entlastung der Kanäle, Einsparung von Trinkwasser, Nutzung von Regenwasser

Vorgaben : An Regenwasserfallrohre eines Gebäudes auf dem Antragsgrundstück angeschlossene Zisternen, Wassertonnen und Fässer mit einem Nutzvolumen von insgesamt mindestens 500 Liter.

Förderung: Zuschuss in Höhe von 50 EUR je Nutzvolumen von mindestens 500 Liter - Maximale Förderung: 300 EUR

Hinweis: Eine Zisterne mit Anschluss (Überlauf) an die private Grundstücksentwässerungsanlage muss aufgrund der Vorgaben der gemeindlichen Entwässerungssatzung (EWS), zusätzlich zum Antrag auf Förderung, bei der Gemeinde Haibach beantragt und genehmigt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der gemeindlichen Bauverwaltung über die hierfür erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Die Bezuschussung und Freigabe der Maßnahme muss die Antragstellerin / der Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, bzw. vor dem Kauf der für die Maßnahme erforderlichen Materialien, Gegenstände und Objekte (Produkte), bei der Gemeinde Haibach, Hauptstraße 6, 63808 Haibach beantragen und genehmigt bekommen.

Die gesamte Förderrichtlinie sowie den Zuschussantrag finden Sie hier:

https://www.haibach.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Zuschuesse/ISEK/neu_A_Haibach_Foerderrichtlinie_Klimaschutz_final_Ueberarbeitung_Beschlussfassung_06_11_2024.pdf

Den Förderantrag finden Sie hier:

https://www.haibach.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Zuschuesse/B_Haibach_Zuschussantrag_Aenderung_21_11.2024_final_Formular.pdf

Sonderprogramm zur Förderung von Stecker-Solaranlagen

Die Gemeinde Haibach hat aufgrund der vorgenannten gemeindlichen Richtlinie insgesamt 218 Steckersolaranlagen bezuschusst, die in den Jahren 2023 und 2024 erworben wurden.

Insgesamt wurde hierfür eine Fördersumme von 21.800 Euro an Mieter/innen und Grundstückseigentümer/innen in der Gemeinde Haibach ausbezahlt.

Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten.