Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Rechtsgrundlagen für die Einheitsbewertung und damit zusammenhängend auch die Berechnung der Grundsteuermessbeträge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Bayerische Landtag hat deshalb im November 2021 ein neues Landesgrundsteuergesetz erlassen.
Ab dem 01. Januar 2025 ist die Grundsteuer nach dem neuen Recht zu erheben. In Bayern sind für ca. 6,3 Mio. wirtschaftliche Einheiten neue Bemessungsgrundlagen von den Finanzämtern zu ermitteln.
Jeder Grundstückseigentümer muss deshalb eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bis zum Herbst 2024 sollen den Gemeinden die Grundlagendaten von den Finanzämtern übermittelt worden sein. Danach können die Gemeinden neue Hebesätze, welche ab dem Jahr 2025 gelten, festlegen.
Zu Beginn des Jahres 2025 werden dann die neuen Grundsteuerbescheide erlassen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de. Diese Internetseite ist bereits eingerichtet und wird ständig aktualisiert.
Weiterhin hat der Freistaat Bayern eine zentrale Informations-Hotline geschaltet. Die Telefonnummer lautet: Telefonnummer: 089 30700077.
Die Hotline ist zu diesen Zeiten erreichbar:
- Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr