Gemeindliche Zuschüsse
Hauptbereich
Sonderprogramm der Gemeinde Haibach zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sowie von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser
Die Gemeinde gewährt Zuschüsse auf Grundlage der Zuschussrichtlinien zu diesem Thema.
Auf der Seite Bauen erhalten Sie Einblick in die Zuschussrichtlinien und Formulare zur Beantragung der Zuschüsse.
Auskünfte erteilt: Bauverwaltung, Alex Sauer, Telefonnummer: 06021 648-53, alex.sauer(@)haibach.de
Vereinszuschüsse
Die Gemeinde Haibach gewährt Vereinen Zuschüsse auf Grundlage der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Auf der Seite Vereinszuschüsse erhalten Sie Einblick in die Zuschussrichtlinien und Formulare zur Beantragung von Zuschüssen.
Zuschuss für Windelentsorgung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 10. März 2021 eine Erhöhung des Windelgeldes beschlossen.
Der Zuschuss für die Windelentsorgung für Neugeborene beträgt 200,00 Euro.
Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Der Zuschussbetrag in Höhe von einmalig 200,00 Euro wird Ihnen automatisch zugesandt sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt.
Auskünfte erteilt:
Sekretariat, Martina Hock, Telefonnummer: 06021 648-31.
Zuschuss bei Inkontinenz
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 10. März 2021 eine Erhöhung des Zuschusses für Inkontinenzkranke beschlossen.
Der jährliche Zuschuss beträgt 85,00 Euro.
Dieser Zuschuss wird auf Antrag und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gewährt.
Der Antrag kann bei Herrn Wenzel, Zimmer 20, im Rathaus gestellt werden oder postalisch an Gemeinde Haibach, Hauptstraße 6, 63808 Haibach.
Auskünfte erteilt:
Kämmerer Thomas Wenzel, Telefonnummer: 06021 648-41.