Gemeindliche Zuschüsse: Gemeinde Haibach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Haibach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild
Attraktiv &
lebenswert

Gemeindliche Zuschüsse

Hauptbereich

Sonderprogramm der Gemeinde Haibach zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sowie von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser

Die Gemeinde gewährt Zuschüsse auf Grundlage der Zuschussrichtlinien zu diesem Thema.

Auf der Seite Bauen erhalten Sie Einblick in die Zuschussrichtlinien und Formulare zur Beantragung der Zuschüsse.

Auskünfte erteilt: Bauverwaltung, Alex Sauer, Telefonnummer: 06021 648-53, alex.sauer(@)haibach.de

Vereinszuschüsse

Die Gemeinde Haibach gewährt Vereinen Zuschüsse auf Grundlage der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Auf der Seite Vereinszuschüsse erhalten Sie Einblick in die Zuschussrichtlinien und Formulare zur Beantragung von Zuschüssen.

Zuschuss für Windelentsorgung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 10. März 2021 eine Erhöhung des Windelgeldes beschlossen.

Der Zuschuss für die Windelentsorgung für Neugeborene beträgt 200,00 Euro.

Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Der Zuschussbetrag in Höhe von einmalig 200,00 Euro wird Ihnen automatisch zugesandt sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt.

Auskünfte erteilt:
Sekretariat, Martina Hock, Telefonnummer: 06021 648-31.

Zuschuss bei Inkontinenz

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 10. März 2021 eine Erhöhung des Zuschusses für Inkontinenzkranke beschlossen.

Der jährliche Zuschuss beträgt 85,00 Euro.

Dieser Zuschuss wird auf Antrag und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gewährt.

Der Antrag kann bei Herrn Wenzel, Zimmer 20, im Rathaus gestellt werden oder postalisch an Gemeinde Haibach, Hauptstraße 6, 63808 Haibach.

Auskünfte erteilt:
Kämmerer Thomas Wenzel, Telefonnummer: 06021 648-41.