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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Online-Formulare

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Gemeinde Haibach

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Oft gebraucht: Gemeinde Haibach

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Oft gebraucht

Hauptbereich

Ansprechpartner

Eheschließung und Rente
Klaus Christ
Telefonnummer: 06021 648-25
klaus.christ(@)haibach.de

Personalausweis und Reisepass
Frau Heinz
Telefonnummer: 06021 648-21
tabea.heinz(@)haibach.de


Frau Plängsken
Telefonnummer: 06021 648-20
eva.plaengsken(@)haibach.de

Eheschließung

Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde einer der Verlobten oder beide Partner wohnhaft sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes

Urkunden 

  • a) Die Verlobten sind ledig
    Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus).
  • b) Die Verlobten waren bereits einmal verheiratet
    • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, Eheurkunden der Vorehen der/des Verlobten mit Auflösungsvermerk der Ehe (z.B. Tod des Ehegatten oder Scheidung)
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil (Ausfertigung)
    • Wurde die Ehe im Ausland geschieden, so ist zusätzlich ein Anerkennungsverfahren dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen, und sollten nicht älter als 6 Monate sein.

Diese Voraussetzungen gelten nur, wenn beide Verlobte deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsbürger, so bitten wir um persönliche Vorsprache.

Gebühren:

  • ca. 82,00 bis 150,00 Euro
  • bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit zusätzlich 150,00 Euro.

Häufig treten Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Vereinbaren Sie deshalb mit Herrn Christ einen Gesprächstermin. Wir werden dann detailliert auf Ihre persönliche Situation eingehen.

Fundbüro

In unserem Fundbüro werden das ganze Jahr über Schlüssel, Schirme, Mützen, Fahrräder und vieles mehr abgegeben.

Sollten Sie etwas verloren oder gefunden haben, steht Ihnen Frau Petra Grein im Rathaus, Zimmer 4, unter Telefonnummer: 06021 648-24 gerne zur Verfügung.

Die aktuellen Fundsachen finden Sie auch in der Online-Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Gemeindekasse

Bankkonten der Gemeinde Haibach
Es stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

Raiffeisenbank-Volksbank Aschaffenburg
IBAN: DE33 7956 2514 0007 1114 10
BIC: GENODEF1AB1

Sparkasse Aschaffenburg
IBAN: DE67795500000000134510 
BIC: BYLADEM1ASA

Bareinzahlungen können Sie auch gerne während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Gemeindekasse, Zimmer 22, 2. OG tätigen.

Einzugsermächtigung - einfach und bequem

Bei der Gemeinde Haibach besteht die Möglichkeit für Steuern und Gebühren eine Einzugsermächtigung zu beauftragen. Damit wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto automatisch abgebucht.

Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut eine Wiedergutschrift des
abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei der SEPA Lastschrift auf acht Wochen.

Vergessen Sie bitte nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung / ein SEPA Lastschriftmandat erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindekasse Haibach

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
  • Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes eine neue Personenkonto (PK-Nr.), welche Ihnen durch einen neuen Bescheid mitgeteilt wird, wird die/das bestehende Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat nicht übernommen.
  • Entstehen der Gemeinde Haibach im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten hierfür, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr, von Ihnen zu entrichten.

Personalausweis

Um einen Personalausweis zu beantragen, ist eine persönliche Vorsprache im Einwhonermeldeamt (Zimmer 1) nötig.

Bitte bringen Sie folgenden Unterlagen zur Beantragung mit:

  • ein biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate)
  • Ihren alten Personalausweis

Kosten:

  • bis 24 Jahre: 22,80 €
  • über 24 Jahre: 37,00 €

Nähere Informationen zu den Funktionen des elektronischen Personalausweis erhalten Sie auf www.personalausweisportal.de

Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden und kostet 10,00 €.

Wir weisen allerdings auf die verkürzte Gültigkeitsdauer und auf eventuelle Probleme bei der Einreise in verschiedenen Länder mit dem vorläufigen Personalausweis hin.

Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn beim Auswärtigen Amt über die jeweils geltenden Einreisebestimmungen.

Reisepass

Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt (Zimmer 1) nötig.

Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.

Elektronischer Reisepass (ePass)
Seit dem 1. März 2017 gibt es einen neuen Reisepass. Dieser wird bei allen Neuanträgen ausgestellt.
weiterhin gilt: Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Folgende Merkmale ändern sich beim neuen Reisepass

  • Flexible Passdecke
  • Passkarte aus Polycarbonat
  • Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers
  • Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
  • Mehrfarbiger Nähfaden

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

  • Alter Reisepass
  • Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
  • biometrisches Passbild

Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten

  • 60,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Express-Reisepass

  • 92,00 €
  • Bearbeitungsdauer 3 - 4 Arbeitstage

 

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.

Rente

Wer einen Rentenantrag bei der Gemeinde Haibach stellen möchte, sollte unbedingt einen persönlichen Termin mit Herrn Christ vereinbaren. Im Regelfall werden Sie selbst Ihren Rentenantrag stellen. Wenn Sie aus zwingenden Gründen verhindert sind, kann auch eine Person Ihres Vertrauens den Rentenantrag für Sie stellen. In diesem Fall soll die beauftragte Person Ihre schriftliche Vollmacht vorlegen.

Hier die wichtigsten Unterlagen, die Sie mitbringen sollten:

  • den letzten Versicherungsverlauf (bitte prüfen, ob auch alle Zeiten erfasst sind!)
  • für die Zeiten, die nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind, müssen Sie Originalunterlagen mitbringen, z.B. Sozialversicherungsnachweisheft, Arbeitsbücher, Zeugnisse, Versicherungskarten, Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes. Wenn wichtige Unterlagen fehlen, können Sie diese Zeiten durch eine Bescheinigung der zu dieser Zeit zuständigen Krankenkasse nachweisen.
  • als Nachweis für Kindererziehungszeiten bringen Sie bitte die Geburtsurkunden der Kinder oder das Stammbuch mit.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über Ihre Bankverbindung
  • Im Einzelfall sind noch weitere Unterlagen erforderlich; dies klären wir bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.