Neues aus dem Einwohnermeldeamt: Gemeinde Haibach

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Neues aus dem Einwohnermeldeamt

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Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkstagswahl statt. Wir weisen darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BGM).
Die Auskunft umfasst Vor- und Familienname, Doktorgrade und Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten zu widersprechen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich (§ 50 Abs. 5 BMG).
Wer bereits früher einer entsprechenden Weitergabe widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch digital wie folgt in Verbindung setzen:
schriftlich an: Gemeinde Haibach, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 6, 63808 Haibach.
Digital ist ein Widerspruch auch über folgenden Link möglich: Übermittlungssperre eintragen.

Umtausch Führerschein

Aufgrund vermehrter Nachfrage möchten wir darauf hinweisen, dass der Pflichtumtausch des Führerscheins in der Zulassungsstelle in Mainaschaff erfolgt. Informationen und Anträge können Sie auf der Seite des Landratsamtes Aschaffenburg - Führerscheinstelle einsehen. Hier kommen Sie direkt auf die entsprechende Seite.

PIN Rücksetzbrief online bestellen

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause.
Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie im Personalausweisportal. Im Personalausweisportal können Sie sich informieren, wo und wie Sie sich online ausweisen können.