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Google Maps

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neues aus dem Einwohnermeldeamt: Gemeinde Haibach

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Neues aus dem Einwohnermeldeamt

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Umtausch Führerschein

Aufgrund vermehrter Nachfrage möchten wir darauf hinweisen, dass der Pflichtumtausch des Führerscheins in der Zulassungsstelle in Mainaschaff erfolgt. Informationen und Anträge können Sie auf der Seite des Landratsamtes Aschaffenburg - Führerscheinstelle einsehen. Hier kommen Sie direkt auf die entsprechende Seite.

PIN Rücksetzbrief online bestellen

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause.
Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie im Personalausweisportal. Im Personalausweisportal können Sie sich informieren, wo und wie Sie sich online ausweisen können. 

Neuerungen im Kinderreisepass

Die Dokumentensicherheit der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausgestellten Reisepässe wird durch Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) 2252/2004 verbindlich geregelt. Diese Verordnung sieht vor, dass alle Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium ausgestattet werden sollen. Eine Ausnahme besteht für Reisepässe, deren Gültigkeitsdauer 12 Monate oder weniger beträgt.
Da der deutsche Kinderreisepass über keinen Chip verfügt und somit zu den vorläufigen Pässen gehört, darf er nach Art. 1 Abs. 3 der zitierten EU-Verordnung somit nur mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten ausgegeben werden. Aufgrund dieser europäischen Vorgaben war die Anpassung der Gültigkeitsdauer durch den Bundesgesetzgeber in § 5 Abs. 2 PassG von sechs Jahren auf ein Jahr zwingend erforderlich.

Diese Änderung trat zum 01.01.2021 in Kraft. Vor diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin bis zu dem im Kinderreisepass vermerkten Datum gültig.