Allgemeine Informationen: Gemeinde Haibach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen

Gemeinde Haibach

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild
Attraktiv &
lebenswert

Allgemeine Informationen

Hauptbereich

Online-Formulare

Einfache Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens sowie die derzeitige Anschrift ohne Einzugsdatum.

Erweiterte Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der erweiterten Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens, Geschlecht Geburtsname, Frühere Namen, Ordens- und Künstlername, Doktorgrad, Geburtsdatum und Ort, Geburtsstaat,Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Ausweisdokumente, Ankunftsnachweis/AZR-Nummer, alle uns bekannten Anschriften mit Ein- und Auszugsdaten, Ehegatten und Lebenspartner, Minderjähige Kinder und Gesetzliche Vertreter.

Eine Gebührenbefreiung für Meldebescheinigungen ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, ALG II, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. aktuelles Schreiben des Jobcenters). Bitte senden Sie in diesem Fall den Nachweis per E-Mail an das Einwohnermeldeamt.

Übermittlungssperre beantragen
Hier finden Sie Hinweise zu den Übermittlungssperren.

Einfache Melderegisterauskunft

Führungszeugnis beantragen
Hier kann nur ein einfaches Führungszeugnis beantragt werden.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, können Sie dies online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
Möchten Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.

Gewerbezentralregisterauskunft beantragen
Möchten Sie die Gewerbezentralregisterauskunft im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister​​​​​​​ vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.

Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft beim Bundesamt für Justiz beantragen
Es besteht die Möglichkeit, sämtliche Arten von Führungszeugnissen oder eine Gewerbezentralregisterauskunft direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hierfür ist ein elektronischer Personalausweis sowie ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone mit geeigneter Software erforderlich. Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist hier nicht erforderlich.

Kinderreisepass beantragen
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache im Passamt notwendig ist. Bringen Sie zu dieser bitte ein aktuelles, biometrisch lesbares Passfoto sowie die Einverständniserklärung mit. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass vorgeschrieben.

Verlusterklärung eines Passes/Personalausweises

Personalausweis und Reisepass

Hier finden Sie alle Informationen über Reisepässe und Personalausweise. Außerdem können Sie über die Online-Statusabfrage sehen, ob Ihr beantragtes Dokument bereits im Einwohnermeldeamt für Sie bereitliegt.

Personalausweis

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

  • Ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate),
  • Gültiges Identitätsdokument (z. B. der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der (Kinder-)Reisepass),
  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mitzubringen.
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (bei Geburtsort im Ausland: Original-Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder internationale Geburtsurkunde)

Seit dem 02.08.2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis vorgeschrieben. Die Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor.

Es ist kein Mindestalter für die Beantragung eines Personalausweises vorgesehen.

Preise und weitere Informationen:

Antragsteller/in unter 24 Jahre

  • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Kosten: 22,80 €

Antragsteller/in ab 24 Jahre

  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kosten: 37,00 €

Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bitte beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis mindestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit.

Ein vorläufiger Personalausweis kann in Ausnahmefällen für 10,00 € ausgestellt werden und ist höchstens 3 Monate gültig. Auch hier benötigen Sie die oben genannten Unterlagen zur Beantragung.

Reisepass

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie:

  • Ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mitzubringen.
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (bei Geburtsort im Ausland: Original-Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder internationale Geburtsurkunde)

Die Beantragung erfolgt persönlich. Bei einem Reisepass ist die Aufnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.

Preise und weitere Informationen:

Antragsteller/in unter 24 Jahre

  • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Kosten: 37,50 €
    (48 Seiten: 59,50 €)
  • Express-Reisepass: 69,50 €
    (48 Seiten: 91,50 €)

Antragsteller/in ab 24 Jahren

  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kosten: 60,00 €
    (48 Seiten: 82,00 €)
  • Express-Reisepass: 92,00 €
    (48 Seiten: 114,00 €)

Ein Express-Reisepass liegt nach 3 Arbeitstagen in dem Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. Weitere Informationen zu der Lieferzeit der Express-Reisepässe finden Sie hier.

Kinderreisepass

  • Gültigkeit: 1 Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Kosten: 13,00 €
  • Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €
    Nur möglich im Gültigkeitszeitraum.

Bitte bringen Sie zur Beantragung sowie zur Verlängerung/Aktualisierung folgende Dokumente mit:

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben. Der Kinderreisepass liegt frühestens einen Arbeitstag nach der Beantragung zur Abholung bereit.

Online-Statusabfrage

Hier sehen Sie den Status Ihres beantragten Dokuments. Bitte halten Sie die dazugehörige Seriennummer bereit.

Online-Statusabfrage Pass/Personalausweis

Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung Ihres beantragten Dokuments das alte Dokument vorgelegt werden muss. Dieses wird nach Ihren Wünschen entwertet oder vernichtet.
Bei der erstmaligen Beantragung muss zur Abholung ein gültiges Dokument zur Identifizierung vorgelegt werden.
Soll eine andere Person das beantragte Dokument abholen, nutzen Sie bitte die Abholvollmacht.

Auslandsreisen

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Achten Sie vor allem darauf, ob für die Einreise ein Personalausweis genügt oder Sie einen Reisepass benötigen. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihres Ausweises und beachten Sie, dass einige Länder eine deutlich über die Reisedauer hinausgehende Gültigkeitsdauer fordern.

Auskünfte zu Ihrem persönlichen Reiseziel erhalten Sie nicht mehr bei der Gemeinde Haibach sondern in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.

Rund um den Wohnsitz

Hier erhalten Sie Informationen über die An- und Abmeldung in Haibach.

Zuzug und Umzug

Zuzug nach Haibach

Wer nach Haibach zieht muss sich innerhalb 14 Tagen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung muss eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht werden.
Ein Mietvertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht als Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle gültigen Dokumente mit. Hier muss die Anschrift bzw. der Wohnort geändert werden.

Bitte denken Sie gegebenenfalls auch an die Einverständniserklärung der Sorgebrechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Umzug innerhalb Haibachs

Sollten Sie innerhalb Haibachs umziehen ist eine Anmeldung innerhalb 14 Tagen nach dem Einzug vorgeschrieben. Bitte bringen Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bei der Vorsprache mit.
Ein Mietvertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht als Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie zur Ummeldung alle gültigen Dokumente mit. Hier muss die Anschrift geändert werden.

Bitte denken Sie gegebenenfalls auch an die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Wegzug

Eine Abmeldung ist bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich.

Sollten Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung beziehen, ist eine Abmeldung erforderlich. Diese Abmeldung kann bis zu 7 Tage vor dem Auszugstermin stattfinden. Gerne können Sie unser Abmeldeformular ausfüllen und uns dieses per E-Mail zusenden.

Ansprechpartnerinnen

rund um das Einwohnermelde- und Passamt:

Frau Plängsken
Telefonnummer: 06021 648 20
eva.plaengsken(@)haibach.de

Frau Heinz
Telefonnummer: 06021 648 21
tabea.heinz(@)haibach.de

 

Bitte senden Sie Anfragen an das Einwohnermeldeamt an einwohnermeldeamt(@)haibach.de