Allgemeine Informationen
Hauptbereich
Online-Formulare
Einfache Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens sowie die derzeitige Anschrift ohne Einzugsdatum.
Erweiterte Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der erweiterten Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens, Geschlecht Geburtsname, Frühere Namen, Ordens- und Künstlername, Doktorgrad, Geburtsdatum und Ort, Geburtsstaat,Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Ausweisdokumente, Ankunftsnachweis/AZR-Nummer, alle uns bekannten Anschriften mit Ein- und Auszugsdaten, Ehegatten und Lebenspartner, Minderjähige Kinder und Gesetzliche Vertreter.
Eine Gebührenbefreiung für Meldebescheinigungen ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, ALG II, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. aktuelles Schreiben des Jobcenters). Bitte senden Sie in diesem Fall den Nachweis per E-Mail an das Einwohnermeldeamt.
Übermittlungssperre beantragen
Hier finden Sie Hinweise zu den Übermittlungssperren.
Einfache Melderegisterauskunft
Führungszeugnis beantragen
Hier kann nur ein einfaches Führungszeugnis beantragt werden.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, können Sie dies online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
Möchten Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.
Gewerbezentralregisterauskunft beantragen
Möchten Sie die Gewerbezentralregisterauskunft im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft beim Bundesamt für Justiz beantragen
Es besteht die Möglichkeit, sämtliche Arten von Führungszeugnissen oder eine Gewerbezentralregisterauskunft direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hierfür ist ein elektronischer Personalausweis sowie ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone mit geeigneter Software erforderlich. Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist hier nicht erforderlich.
Kinderreisepass beantragen
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache im Passamt notwendig ist. Bringen Sie zu dieser bitte ein aktuelles, biometrisch lesbares Passfoto sowie die Einverständniserklärung mit. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass vorgeschrieben.
Personalausweis und Reisepass
Hier finden Sie alle Informationen über Reisepässe und Personalausweise. Außerdem können Sie über die Online-Statusabfrage sehen, ob Ihr beantragtes Dokument bereits im Einwohnermeldeamt für Sie bereitliegt.
Auslandsreisen
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Achten Sie vor allem darauf, ob für die Einreise ein Personalausweis genügt oder Sie einen Reisepass benötigen. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihres Ausweises und beachten Sie, dass einige Länder eine deutlich über die Reisedauer hinausgehende Gültigkeitsdauer fordern.
Auskünfte zu Ihrem persönlichen Reiseziel erhalten Sie nicht mehr bei der Gemeinde Haibach sondern in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
Rund um den Wohnsitz
Hier erhalten Sie Informationen über die An- und Abmeldung in Haibach.
Ansprechpartnerinnen
rund um das Einwohnermelde- und Passamt:
Frau Plängsken
Telefonnummer: 06021 648 20
eva.plaengsken(@)haibach.de
Frau Heinz
Telefonnummer: 06021 648 21
tabea.heinz(@)haibach.de
Bitte senden Sie Anfragen an das Einwohnermeldeamt an einwohnermeldeamt(@)haibach.de.