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Haibach Allgemein

Bauhof

Haibacher Bauhof

Erreichbarkeit

Bauhofleitung 

Franz Staab
Gartenbau, Bautrupp und Winterdienst
Mobiltelefon: 0171 3039585
E-Mail schreiben

Wasserabteilung

Klaus Großmann
Wasserwart
Mobiltelefon: 0171 3039586
E-Mail schreiben

Aufgabenbereich

Die Tätigkeiten des Haibacher Bauhofs sind sehr vielfältig. Das Organigramm des Bauhofs des Bauhofs steht dabei im Wesentlichen auf drei Säulen:

  1. Gartenbau und Forst
  2. Tiefbau und Hochbau
  3. Wasserversorgung

Jeder dieser Bereiche hat seine ganze eigenen Schwerpunkte. Der Bauhof versteht sich in erster Linie als Dienstleister für alle Haibacher Bürger. Die Mitarbeiter halten den Ort sauber und sind zuständig für den Recyclinghof, sie kümmern sich darum, dass Rasenflächen gemäht, Hecken geschnitten, Friedhöfe in Stand gehalten und gefährliche Bäume gesichert werden. Des Weiteren werden die Tiere im Wildpark versorgt. Das richtige installieren der Verkehrsschilder und die Instandsetzung der Schlaglöcher und anderen Straßenschäden gehört ebenso wie die Wasserversorgung der Bürger zum Aufgabenbereich des Bauhofs. Der Bauhof unterstütz die Hausmeister und das kommunale Bauamt bei der Betreuung der zahlreichen gemeindlichen Liegenschaften. Er unterhält auch eine eigene Kfz-Werkstatt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bauhof auch aktiv am Ortsleben. Beispielsweise beim Aufbau der Kerb oder in der Vorbereitung des Faschingszugs.

Besonders ist beim Haibacher Bauhof, dass er auch hundert Hektar Wald mit betreut, also auch in der Forstwirtschaft tätig ist. Das liegt daran, dass der Haibacher Wald zu klein für ein eigenes Forstamt ist, aber auch zu groß, um ihn überhaupt nicht zu bewirtschaften. Deshalb arbeitet im Haibacher Bauhof auch ein gelernter Forstwirt mit.

Der Haibacher Bauhof ist überdies anerkannter Ausbildungsbetrieb für Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.

Junge Menschen machen sehr oft ein Praktikum im Haibacher Bauhof, um hier erste Erfahrungen mit dem Berufsleben zu machen. Aufgrund des vielseitigen Aufgabenbereichs des Haibacher Bauhofs, haben schon viele junge Leute hier ihre Berufung entdeckt.

Der Haibacher Bauhof ist anerkannte Dienststelle des Bundesamtes für Bundesfreiwilligendienst.

Winterdienst

Wenn der Wetterbericht von Schnee und Eisglätte spricht, nimmt der Winterdienst der Gemeinde Haibach seinen Dienst auf. Wir sind bemüht, den Winterdienst im Rahmen unserer Möglichkeiten  zwischen 04:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends zu gewährleisten.

Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut. Vorrang haben hierbei Schulwege und Ortsverbindungsstraßen. Das Winterdienstteam ist bestrebt, den Winterdienst möglichst auf allen Haupterschließungsstraßen durchzuführen.

Wir sind allerdings dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten, darauf zu achten, nicht in Engstellen zu parken, um den überbreiten Winterdienstfahrzeugen ein Durchkommen zu gestatten.

Räum- und Streupflicht an Straßen und Wegen

Auch die Haus- und Grundstückseigentümer bzw. sonstigen Verpflichteten müssen im Winter bzw. bei Schnee und Glatteis dafür sorgen, dass ihre Gehbahnen bzw. Gehsteige gefahrenfrei zu nutzen sind. Diese Sicherungspflicht besteht für alle Straßen und Wege.

Die Gehsteige sind zu diesem Zweck an Werktagen ab 07:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr) von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt etc.) zu bestreuen oder das Eis ist zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis um 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.  Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten in ihrem eigenen Interesse auf diese Bestimmungen der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ zu achten. Eine Nichtbeachtung kann bei Unfällen usw. erhebliche Folgen haben.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass in den Ortsstraßen aufgrund der versetzten Beparkung ein ordentlicher Winterdienst oft nicht möglich ist, da die entsprechende Restdurchfahrtsbreite von 3 m nicht eingehalten wird. Selbst für Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr, Krankenwagen etc. ist ein Durchkommen unmöglich. Die Anlieger werden dringend gebeten, bei entsprechender Witterung (Schnee, Eis) einseitig so zu parken, dass ein Fahrstreifen befahrbar ist.