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Haibach Allgemein

Im Überblick

Bauantragsplanung

Das Landratsamt Aschaffenburg ermöglicht die papierlose Eingabe von Bauanträgen (Digitaler Bauantrag).

Alle erforderlichen Formulare finden Sie hier.

Antrag auf Abweichung/Befreiung/Ausnahme (isolierte Befreiung)

Ortsrecht zur Bauantragsplanung

Die Stellplatzsatzung und die Satzungen für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Haibach erhalten Sie auf der Seite Satzungen.

Gemeindliche Grundstücke

Zur Zeit stehen keine gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung.

Haibach gilt schon lange als attraktives Wohngebiet

Falls Sie beabsichtigen zu bauen, informieren Sie sich vor Ihrer Planung oder gar Ausführung bei Ihrer Architektin/Ihrem Architekten oder im gemeindlichen Bauamt Telefonnummer: 06021 648-50 über die geltenden Vorschriften.

Vermietung von gemeindlichen Wohnungen

Zur Zeit sind alle gemeindlichen Wohnungen vermietet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Müller.

Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken

Zur Zeit steht keine gemeindlichen Fläche zur Verpachtung. 

Bodenrichtwerte für Haibach

Die Bodenrichtwerte stehen für jedermann unter der Internetseite www.geoportal.bayern.de zur Einsicht zur Verfügung.

Schriftliche Anfragen (gebührenpflichtig) können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg gerichtet werden: 

Herrn Ralf Eyring
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
E-Mail schreiben

Sonderprogramm Förderung Klimaschutz

Sonderprogramm zur Förderung von Stecker-Solaranlagen

Die Gemeinde Haibach gewährt Zuschüsse auf Grundlage des Sonderprogramms zur Förderung von Stecker-Solaranlagen.

Welche Zuschüsse im Einzelnen möglich sind, können Sie den Richtlinien zu diesem Programm entnehmen.

Richtlinien (PDF-Dokument, 182,17 KB, 21.04.2023)

Antrag zum Förderprogramm "Stecker-Solaranlagen" (PDF-Dokument, 195,83 KB, 21.04.2023) 

Antrag zum Förderprogramm "Stecker-Solaranlagen" / digital ausfüllbar (PDF-Dokument, 209,83 KB, 31.05.2023)

Für Mieter/innen: Formular Zustimmungserklärung der Hauseigentümer/innen (PDF-Dokument, 31,20 KB, 16.05.2023)

Sonderprogramm zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser

Die Gemeinde Haibach gewährt Zuschüsse auf Grundlage des Sonderprogramms zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zu Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser. Welche Zuschüsse im Einzelnen möglich sind, können Sie den Richtlinien zu diesem Programm entnehmen. Für die Inanspruchnahme der Zuschüsse für dieses Sonderprogramm ist ein Antrag vor Durchführung der Maßnahme erforderlich.

Richtlinien (PDF-Dokument, 164,73 KB, 24.10.2022)

Antrag zum Förderprogramm "Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser" (PDF-Dokument, 1,21 MB, 25.10.2022)

Zu den in der Zuschussrichtlinie genannten Vorgabe "Blühwiese", "Bepflanzung" und "Bäume" empfehlen wir ergänzend die nachstehenden Veröffentlichungen:

Verlinkung zu "Blühwiesen" (Grundstücksbereiche mit zahlreichen unterschiedlichen Blühpflanzen):

https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/196734/index.php

https://vielfalt-findet-stadt.de/wp-content/uploads/2020/11/Pflanzenliste_UG21.pdf

Verlinkung zum Vorschlag "Bepflanzung"

https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf

https://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/index.php

Verlinkung zum Vorschlag "Bäume"

https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/landespflege/dateien/lwg_stadtgruen_falzflyer_bf.pdf

https://www.lwg.bayern.de/gartenbau/baumschule/169774/index.php

Ihr Ansprechpartner im Bauamt:

Alex Sauer
Telefonnummer: 06021 648-53
E-Mail schreiben