Bauantragsplanung
Das Landratsamt Aschaffenburg ermöglicht die papierlose Eingabe von Bauanträgen (Digitaler Bauantrag).
Alle erforderlichen Formulare finden Sie hier.
Antrag auf Abweichung/Befreiung/Ausnahme (isolierte Befreiung)
Ortsrecht zur Bauantragsplanung
Die Stellplatzsatzung und die Satzungen für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Haibach erhalten Sie auf der Seite Satzungen.
Gemeindliche Grundstücke
Zur Zeit stehen keine gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung.
Haibach gilt schon lange als attraktives Wohngebiet
Falls Sie beabsichtigen zu bauen, informieren Sie sich vor Ihrer Planung oder gar Ausführung bei Ihrer Architektin/Ihrem Architekten oder im gemeindlichen Bauamt Telefonnummer: 06021 648-50 über die geltenden Vorschriften.
Vermietung von gemeindlichen Wohnungen
Zur Zeit sind alle gemeindlichen Wohnungen vermietet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Müller.
Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken
Zur Zeit steht keine gemeindlichen Fläche zur Verpachtung.
Bodenrichtwerte für Haibach
Die Bodenrichtwerte stehen für jedermann unter der Internetseite www.geoportal.bayern.de zur Einsicht zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen (gebührenpflichtig) können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg gerichtet werden:
Herrn Ralf Eyring
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
E-Mail schreiben
Sonderprogramm Förderung Klimaschutz
Sonderprogramm zur Förderung von Stecker-Solaranlagen
Die Gemeinde Haibach gewährt Zuschüsse auf Grundlage des Sonderprogramms zur Förderung von Stecker-Solaranlagen.
Welche Zuschüsse im Einzelnen möglich sind, können Sie den Richtlinien zu diesem Programm entnehmen.
Antrag zum Förderprogramm "Stecker-Solaranlagen"
Antrag zum Förderprogramm "Stecker-Solaranlagen" / digital ausfüllbar
Für Mieter/innen: Formular Zustimmungserklärung der Hauseigentümer/innen
Sonderprogramm zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zur Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser
Die Gemeinde Haibach gewährt Zuschüsse auf Grundlage des Sonderprogramms zur Förderung von innerörtlichen Maßnahmen zu Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzung sowie Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser. Welche Zuschüsse im Einzelnen möglich sind, können Sie den Richtlinien zu diesem Programm entnehmen. Für die Inanspruchnahme der Zuschüsse für dieses Sonderprogramm ist ein Antrag vor Durchführung der Maßnahme erforderlich.
Zu den in der Zuschussrichtlinie genannten Vorgabe "Blühwiese", "Bepflanzung" und "Bäume" empfehlen wir ergänzend die nachstehenden Veröffentlichungen:
Verlinkung zu "Blühwiesen" (Grundstücksbereiche mit zahlreichen unterschiedlichen Blühpflanzen):
https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/196734/index.php
https://vielfalt-findet-stadt.de/wp-content/uploads/2020/11/Pflanzenliste_UG21.pdf
Verlinkung zum Vorschlag "Bepflanzung"
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf
https://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/index.php
Verlinkung zum Vorschlag "Bäume"
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/landespflege/dateien/lwg_stadtgruen_falzflyer_bf.pdf
https://www.lwg.bayern.de/gartenbau/baumschule/169774/index.php
Ihr Ansprechpartner im Bauamt:
Alex Sauer
Telefonnummer: 06021 648-53
E-Mail schreiben