Werden Sie Wahlhelfer/in!
Europawahl 2024 - Information für Unionsbürger
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden (bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!).
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auf den Seiten des Bundesministerium des Innern.
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The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024. Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.
To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections. To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence
by Sunday,19th May 2024 at the latest.
You may also register by mail to the municipality of your place of residence (please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).
For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html or your municipal administration.
You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Wir weisen darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BGM).
Die Auskunft umfasst Vor- und Familienname, Doktorgrade und Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten zu widersprechen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich (§ 50 Abs. 5 BMG).
Wer bereits früher einer entsprechenden Weitergabe widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch digital wie folgt in Verbindung setzen:
schriftlich an: Gemeinde Haibach, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 6, 63808 Haibach.
Digital ist ein Widerspruch auch hier möglich: Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.) beantragen.
Aktuelle Informationen zu den Wahlen
Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu den Wahlen in der Übersicht.
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