ISEK: Gemeinde Haibach

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ISEK

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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie Durchführung vorbereitender Untersuchungen vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes – Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gem. § 137 Baugesetzbuch (BauGB)

A) ISEK – Bericht über den Stand des Verfahrens

Derzeit erarbeitet das beauftragte Büro arc.grün landschaftsarchitekten. stadtplaner, Kitzingen (arc.grün) für die Gemeinde Haibach ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).

Das ISEK ist eine Konzeption mit Bestandserfassung und beinhaltet Ideen und Vorschläge für die künftige Gemeindeentwicklung.

An der Erarbeitung des ISEK war die Bevölkerung u. a. im Sommer 2021 im Rahmen eines Ortsrundgangs sowie im Frühjahr 2022 durch ein elektronisches Bürgerbeteiligungsverfahren, alternativ mittels »Postkartenabfrage«, eingebunden.

Einen Auszug aus dem vorliegenden Entwurf des ISEK finden Sie hier.

Das ISEK ist die Grundlage für den Einstieg in die Städtebauförderung. Die Erstellung wird durch den Freistaat Bayern über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm gefördert.

B) Vorbereitende Untersuchungen vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes - Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gem. § 137 Baugesetzbuch (BauGB)

Voraussetzung für die Förderung gemeindlicher Maßnahmen - mittels Finanzmittel aus der Städtebauförderung - ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes.

Diesbezüglich führt das beauftragte Büro arc.grün gegenwärtig, im nachstehend markierten Bereich, vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durch:

Diese Untersuchungen sind erforderlich um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen

  • über die Notwendigkeit der Sanierung,
  • die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge,
  • die anzustrebenden allgemeinen Ziele,
  • die Durchführbarkeit einer Sanierung im Allgemeinen.

An der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen waren die Betroffenen gem. § 137 BauGB u. a. im Rahmen des Ortsrundgangs im Sommer 2021 und über eine Fragebogenaktion im Herbst 2021 beteiligt und konnten Ideen und Anregungen zur Altortentwicklung mitteilen.

Zu den vorbereitenden Untersuchungen wurden vom 27. März bis zum 8. Mai 2023 die öffentlichen Aufgabenträger und Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB gehört.

Nach der Auswertung aller eingeholten Unterlagen und Untersuchungen wird das beauftragte Büro arc.grün die vorläufigen Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung der Gemeinde vorstellen.

Die Gemeinde wird mit dieser Auswertung auch einen Vorschlag zur Abgrenzung eines förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes und bezüglich des möglichen Sanierungsverfahrens erhalten und mit dem zuständigen Sachgebiet »Städtebau« bei der Regierung von Unterfranken abstimmen.

Anschließend gilt es den Umgriff eines Sanierungsgebietes und das geeignete Sanierungsverfahren im Gemeinderat zu beschließen.

Ihre Anregungen und Vorschläge zur Abgrenzung dieses, demnächst festzulegenden Sanierungsgebietes, nehmen wir weiterhin gerne entgegen.

Liegen Grundstücke in einem Sanierungsgebiet, können sich bei privaten Sanierungsmaßnahmen für Eigentümer u. a. steuerliche Vorteile oder auch Fördermöglichkeiten, unter anderem im Rahmen von Sanierungen der Gebäudeaußenbereiche, ergeben.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Andreas Zenglein gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus – Bauverwaltung - ist Herr Sauer, Telefon: 06021/648-53, E-Mail: alex.sauer@haibach.de

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Ansprechpartner

Alexander Sauer
Bauamt, Schollstraße 1a
Telefonnummer: 06021 648 53
alex.sauer(@)haibach.de