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Aus Haibach

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Information aus dem Passamt

Autor: Tabea Heinz
Artikel vom 01.06.2022

Ab in den Urlaub – aber nur mit gültigem Pass

Rechtzeitig vor einer Reise sollte jeder seinen Personalausweis, Reisepass sowie – falls vorhanden – den Kinderreisepass auf die Gültigkeit überprüfen. Einzelne Reiseländer verlangen eine Gültigkeit bis zu 6 Monate über die geplante Reisedauer hinaus.

Das Passamt der Gemeinde Haibach empfiehlt daher, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren sowie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für das Reiseland zu beachten.

Informationen zu Einreisebestimmungen, die Sicherheitshinweise sowie Reiseinfos erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder im Reisebüro.

Die Ausstellung eines neuen Personalausweises kann bis zu drei Wochen dauern, bei einem Reisepass kann aktuell mit bis zu vier Wochen gerechnet werden. Bitte beantragen Sie die Ausweise rechtzeitig vor der geplanten Reise. Bei kurzfristig geplanten Reisen oder in Notfällen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden. Hier fällt ein Gebührenzuschlag von 32,00 € an. Expressreisepässe liegen in der Regel nach drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.

Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments sind immer eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung und folgende Unterlagen erforderlich:
•    Bisheriger Personalausweis oder (Kinder)Reisepass, bei Erstausstellung Geburtsurkunde, bei Namensänderung die entsprechende Urkunde
•    Aktuelles, biometrisch lesbares Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
•    Bei Antragstellern unter 16 Jahren muss eine Einwilligungserklärung (Unterschrift der Sorgeberechtigten) vorgelegt werden. Die Einwilligungserklärung können Sie hier herunterladen

Termine können über die Online-Terminvergabe sowie telefonisch vereinbart werden.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinde Haibach
Passamt