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Hauptbereich

Immissionsschutzrecht Abfallmitverbrennungsanlage

Autor: Christin Blatt
Artikel vom 17.03.2023

Immissionsschutzrecht

Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH vom 08.08.2022 auf Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem.       § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Flur-Nr. 3486, Gemarkung Aschaffenburg) – Öffentliche Bekanntmachung über den Entfall eines Erörterungstermins

Aufgrund von § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) ergeht die folgende öffentliche Bekanntmachung:

Die Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH beabsichtigt die Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Teilfläche der derzeitigen Flur-Nr. 3486, Gemarkung Aschaffenburg). Die vorgesehenen Energieerzeugungsanlagen sollen die am selben Standort (auf eigenem Betriebsgelände) befindliche Papierfabrik der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH mit Prozessdampf und elektrischem Strom versorgen.

Für das Änderungsvorhaben besteht Genehmigungspflicht nach § 16 Abs. 1 Satz 1       Halbsatz 2 BImSchG, da durch die beabsichtigte Änderung für sich genommen die Leistungsgrenzen der Nrn. 1.2.3.1 und 8.1.1.3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) erreicht werden.

Aus diesem Grund hat die Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH am 11.08.2022 einen entsprechenden Antrag vom 08.08.2022 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg (als zuständige untere Immissionsschutzbehörde bzw. Genehmigungsbehörde) eingereicht.

Das beantragte Vorhaben wurde durch die Stadt Aschaffenburg am 23.12.2022 im Main-Echo amtlich bekanntgegeben. Am gleichen Tage erfolgte die amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Glattbach. Die Märkte Goldbach und Hösbach sowie die Gemeinde Haibach veröffentlichten das Vorhaben am 22.12.2022 in ihren jeweiligen Amtsblättern.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Einwendungen gegen das Vorhaben vom 02.01.2023 bis einschließlich 01.03.2023 schriftlich oder elektronisch bei den o. g. Behörden erhoben werden.

Die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat gem. § 10 Abs. 6 BImSchG in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, der dem Zweck dient, die rechtzeitig – innerhalb der Einwendungsfrist – erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.

Gem. § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

Im Rahmen der Einwendungsfrist wurden zwei Einwendungen einer Person erhoben, die jedoch zurückgenommen worden sind. Daher wird von der Durchführung des ursprünglich für den 26.04.2023 vorgesehenen Erörterungstermins abgesehen.

Stadt Aschaffenburg

Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz