Herzlich willkommen 
in Haibach in Unterfranken

Farbe KontrastbarrierefreiANBKontaktImpressum
Donnerstag, 9. September 2010
Ihr Ansprechpartner im Rathaus für Fragen rund ums Bauen

Herrn Veit Schickling, Bauamt, Tel.: 06021 - 648 59, eMail: veit.schickling@haibach.de.

 

Verkauf von gemeindlichen Grundstücken

Die Gemeinde Haibach verkauft folgende Grundstücke in den Gemarkungen Grünmorsbach und Dörrmorsbach :

 Lage  Ortsteil  Flur-Nr.:  Größe  
 Langenäcker 3  Grünmorsbach  1500/45  715 qm

 Lageplan

 Kaiselsbergstr. 16  Grünmorsbach  1500/176  763 qm

 Lageplan

 Grubenäcker 14  Dörrmorsbach  333/23  593 qm

 Lageplan

Zu den Honigäckern 6 Grünmorsbach 1500/106 416 qm Lageplan

 Weitere Informationen erhalten Sie hinsichtlich:

 Grundstücksfragen bei:  Herrn Englert, Tel. 648 24, oder Herrn Müller, Tel. 648 34
 Bebauungsmöglichkeit bei:  Bauamt, Herrn Schickling, Tel. 64859

 Schriftliche Bewerbungen an:

Gemeinde Haibach
Hauptstrasse 6
63808 Haibach
Telefon: 0 60 21 / 6 48 0
Telefax: 0 60 21 / 6 48 50
Email:
gemeinde@haibach.de

Informationen aus dem Bauamt

Art. 57 BayBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen z.B. Garagen, Carports und Gartenhäuser

Für bestimmte Nebengebäude schreibt die BayBO kein Verfahren vor. Das bedeutet, sie können diese Gebäude verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichten. Allerdings müssen trotzdem alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Verfahrenfrei bedeutet auch nicht automatisch, dass das Gebäude an der geplanten Stelle auch zulässig ist. Unter Umständen können auch Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Vorschriften erforderlich sein. 

Bevor sie mit Ihren Planungen oder gar Ausführungen beginnen, informieren Sie sich bei Ihrer Architektin/Ihrem Architekten oder im gemeindlichen Bauamt (06021/648 59).