Art. 57 BayBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen z.B. Garagen, Carports und Gartenhäuser
Für bestimmte Nebengebäude schreibt die BayBO kein Verfahren vor. Das bedeutet, sie können diese Gebäude verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichten. Allerdings müssen trotzdem alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Verfahrenfrei bedeutet auch nicht automatisch, dass das Gebäude an der geplanten Stelle auch zulässig ist. Unter Umständen können auch Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Vorschriften erforderlich sein.
Bevor sie mit Ihren Planungen oder gar Ausführungen beginnen, informieren Sie sich bei Ihrer Architektin/Ihrem Architekten oder im gemeindlichen Bauamt (06021/648 59).