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Thursday, July 29, 2010
Winterdienst

Wenn der Wetterbericht von Schnee und Eisglätte spricht, nimmt der Winterdienst der Gemeinde Haibach seinen Dienst auf. Wir sind bemüht, den Winterdienst im Rahmen unserer Möglichkeiten  zwischen 5.oo Uhr morgens und 22.oo Uhr abends zu gewährleisten

Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut. Vorrang haben hierbei Schulwege und Ortsverbindungsstraßen. Das Winterdienstteam ist bestrebt, den Winterdienst möglichst auf allen Haupterschließungsstraßen durchzuführen.

Wir sind allerdings dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten, darauf zu achten, nicht in Engstellen zu parken, um den überbreiten Winterdienstfahrzeugen ein Durchkommen zu gestatten.

Das Team der Gemeinde Haibach wünscht eine rutsch- und unfallfreie Wintersaison 2009/2010.

Räum- und Streupflicht an öffentlichen Straßen und Wegen im Winter

Auch die Haus- und Grundstückseigentümer bzw. sonstigen Verpflichteten müssen im Winter bzw. bei Schnee und Glatteis dafür sorgen, dass ihre Gehbahnen bzw. Gehsteige gefahrenfrei zu nutzen sind. Diese Sicherungspflicht besteht für alle Straßen und Wege.

Die Gehsteige sind zu diesem Zweck an Werktagen ab 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr) von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt etc.) zu bestreuen oder das Eis ist zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis um 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.  Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten in ihrem eigenen Interesse auf diese Bestimmungen der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ zu achten. Eine Nichtbeachtung kann bei Unfällen usw. erhebliche Folgen haben.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass in den Ortsstraßen aufgrund der versetzten Beparkung ein ordentlicher Winterdienst oft nicht möglich ist, da die entsprechende Restdurchfahrtsbreite von 3 m nicht eingehalten wird. Selbst für Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr, Krankenwagen etc. ist ein Durchkommen unmöglich. Die Anlieger werden dringend gebeten, bei entsprechender Witterung (Schnee, Eis) einseitig so zu parken, dass ein Fahrstreifen befahrbar ist.     
                                                                                 
Bauamt - Winterdienst