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Sonntag, 5. Februar 2012
Eheschließung


Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde einer der Verlobten oder beide Partner wohnhaft sind.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes 
  • Urkunden

a) Die Verlobten sind ledig
Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus).

b) Die Verlobten waren bereits einmal verheiratet

  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch
  • Familienbuchabschriften der Vorehen der/des Verlobten mit Auflösungsvermerk der Ehe (z.B. Tod des Ehegatten oder Scheidung)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (Ausfertigung)

Wurde die Ehe im Ausland geschieden, so ist zusätzlich ein Anerkennungs-

verfahren dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen, und sollten nicht älter als 6 Monate sein.

Diese Voraussetzungen gelten nur, wenn beide Verlobte deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind.

 

Ist ein Verlobter ausländischer Staatsbürger, so bitten wir um persönliche Vorsprache.

 

Gebühren: ca. 82,00 bis 120,00 Euro
bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit zusätzlich 70,00 Euro.

Häufig treten Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Vereinbaren Sie deshalb mit Herrn Christ, Tel.: 0 60 21 / 6 48 31, einen Gesprächstermin. Wir werden dann detailliert auf Ihre persönliche Situation eingehen.

 

Kontakt:

Gemeinde Haibach
Standesamt
Rathaus/Zimmer 5

Sachbearbeitung:
Klaus Christ
Tel.: 06021/64831
klaus.christ@haibach.de