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Mittwoch, 8. September 2010
Hinweise aus dem Standesamt

Eheschließung

Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde einer der Verlobten oder beide Partner wohnhaft sind.

 

Erforderliche Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes; sollte nicht älter sein als eine Woche
Nachweis eines evtl. geführten akademischen Grades
Urkunden

a) Die Verlobten sind ledig
Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus).

b) Die Verlobten waren bereits einmal verheiratet
Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch.

Familienbuchabschriften der Vorehen der/des Verlobten mit Auflösungsvermerk
der Ehe (z.B. Tod des Ehegatten oder Scheidung)

rechtskräftiges Scheidungsurteil (Ausfertigung)

wurde die Ehe im Ausland geschieden, so ist zusätzlich ein Anerkennungs-

verfahren dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen, und sollten nicht älter als 6 Monate sein.

Diese Voraussetzungen gelten nur, wenn beide Verlobte deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind.

 

Ist ein Verlobter ausländischer Staatsbürger, so bitten wir um persönliche Vorsprache.

 

Gebühren: ca. 82,00 bis 120,00 Euro
bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit zusätzlich 70,00 Euro.

Häufig treten Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Vereinbaren Sie deshalb mit Herrn Christ, Tel.: 0 60 21 / 6 48 31, einen Gesprächstermin. Wir werden dann detailliert auf Ihre persönliche Situation eingehen.