Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde einer der Verlobten oder beide Partner wohnhaft sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes
- Urkunden
a) Die Verlobten sind ledig
Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus).
b) Die Verlobten waren bereits einmal verheiratet
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch
- Familienbuchabschriften der Vorehen der/des Verlobten mit Auflösungsvermerk der Ehe (z.B. Tod des Ehegatten oder Scheidung)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (Ausfertigung)
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, so ist zusätzlich ein Anerkennungs-
verfahren dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen, und sollten nicht älter als 6 Monate sein.
Diese Voraussetzungen gelten nur, wenn beide Verlobte deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind.
Ist ein Verlobter ausländischer Staatsbürger, so bitten wir um persönliche Vorsprache.
Gebühren: ca. 82,00 bis 120,00 Euro
bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit zusätzlich 70,00 Euro.
Häufig treten Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Vereinbaren Sie deshalb mit Herrn Christ, Tel.: 0 60 21 / 6 48 31, einen Gesprächstermin. Wir werden dann detailliert auf Ihre persönliche Situation eingehen.