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Sonntag, 5. Februar 2012
Reisepass

Wenn Sie in der Gemeinde Haibach  ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 16. Lebensjahr einen Reisepass im Passamt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen das elterliche Sorgerecht gemeinsam zusteht.

Elektronischer Reisepass (ePass)

Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.  ab 01. November 2007 mit Fingerabdruck.
Ab 01. November 2007 gilt:
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
 
Kosten
59,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

Kosten   26,00 Euro.

Kinderreisepass

Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
 ab 10 Jahren - persönliche Unterschrift des Kindes

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
 
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Allgemeine Hinweise
Die Gebühren betragen ab 01. November 2010

- für einen Personalausweis 28,80 Euro bzw. 22,80 Euro
-          für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 Euro
- für einen eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
- für einen eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 59,00 Euro
- für einen vorläufigen Reisepass 26,00 Euro
- für einen Express eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 Euro
- für einen Express eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 91,oo Euro
- für einen Express mit 48 Seiten eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 91,50 Euro
- für einen Express mit 48 Seiten eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 113,oo Euro
- für einen Kinderreisepass (Neuausstellung) 13,-- Euro oder 
-          Verlängerung 6,00 Euro bis zum 12. Lebensjahr
-          Zuschlag bei Beantragung außerhalb der Dienstzeit       Euro 13,oo
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Pass- und Ausweisgebühren bereits bei Beantragung eines neuen Ausweises oder Passes entrichtet werden müssen.
Derzeit ist mit einer Fertigungsdauer von ca. 3 -4 Wochen nach Antragstellung zu rechnen.
 

 

Kontakt:

Gemeinde Haibach
Einwohnermeldeamt
Rathaus/Zimmer 1

Sachbearbeitung:
Frau Lenk,
Tel.: 0 60 21/648 21
und
Frau Plängsken
Tel.: 0 60 21/648 20