Herzlich willkommen 
in Haibach in Unterfranken.

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Thursday, July 29, 2010
Hinweise aus dem Einwohnermelde- und Passamt

Bei Zuzug

 

Bei Wegzug

Melderechtliche Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt des Rathauses erfolgen. Hierzu sind alle Ausweispapiere und der Mietvertrag mitzubringen.

 

Melderechtliche Abmeldung
Erfolgt nur bei Wegzug ins Ausland oder
Aufgabe der hiesigen Nebenwohnung.

Kfz-Ummeldung
Wenn der Zuzug von außerhalb des Landkreises Aschaffenburg erfolgt, sind die Änderung des Kfz-Kennzeichens und des Fahrzeugscheines in der Zulassungsstelle in Mainaschaff zu veranlassen (Tel.: 0 60 21 / 796 – 235).

Nachsendeantrag
Stellen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag, damit Postsendungen Sie auch nach einem Wohnungswechsel unverzüglich erreichen.

 

 

Reisepass

Wenn Sie in der Gemeinde Haibach  ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 16. Lebensjahr einen Reisepass im Passamt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen das elterliche Sorgerecht gemeinsam zusteht.

Elektronischer Reisepass (ePass)
  

Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.  ab 01. November 2007 mit Fingerabdruck.
Ab 01. November 2007 gilt:
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
 
Kosten
59,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Vorläufiger Reisepass
  

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

Kosten   26,00 Euro.

Kinderreisepass
  

Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
 ab 10 Jahren - persönliche Unterschrift des Kindes

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
 
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Personalausweis

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
 
Kosten  8,00 Euro.

Allgemeine Hinweise
  
Die Gebühren betragen ab 01. November 2007:
- für einen Personalausweis 8,00 Euro (Erstantrag gebührenfrei!)
- für einen vorläufigen Personalausweis 8,00 Euro
- für einen eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
- für einen eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 59,00 Euro
- für einen vorläufigen Reisepass 26,00 Euro
- für einen Express eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 Euro
- für einen Express eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 91,oo Euro
- für einen 48 Seiten eReisepass bis zum 24. Lebensjahr 91,50 Euro
- für einen 48 Seiten eReisepass ab dem 24. Lebensjahr 113,oo Euro
- für einen Kinderreisepass (Neuausstellung) 13,-- Euro oder Verlängerung 6,00 Euro bis zum 12. Lebensjahr

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Pass- und Ausweisgebühren bereits bei Beantragung eines neuen Ausweises oder Passes entrichtet werden müssen.

Derzeit ist mit einer Fertigungsdauer von ca. 3 -4 Wochen nach Antragstellung zu rechnen.

Unter: www.bundesdruckerei.de ist die Foto-Mustertafel auch als Download erhältlich.
Weitere Information zum ePass sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar unter
www.bmi.bund.de.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen, im Passamt des Rathauses, Zimmer 1, gerne zur Verfügung.

Das Passamt