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Sonntag, 5. Februar 2012
Nachricht

Gemeinde Haibach
Hauptstr. 6
63808 Haibach


Freilaufende Hunde und Hundekot – ein andauerndes Ärgernis
Erstellt von Barbara Hofmann

Leider erreichen uns immer wieder Anrufe, dass Privatgrundstücke, Gehwege und Kinderspielplätze durch Hundekot stark verschmutzt werden. Hundekot birgt gesundheitliche Risiken und ist im öffentlichen Raum eine Belästigung für alle. Eine Zumutung besonders für diejenigen, die die Grünflächen pflegen. Führer von Hunden müssen Kot, den ihre Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen absetzen, unverzüglich beseitigen (§§ 4 und 6 der Grünanlagen und Spielplatzsatzung i.V.m. § 3 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen).

In letzter Zeit häufen sich auch wieder die Beschwerden über freilaufende Hunde. Mein Hund hört aufs Wort“, so beteuern viele Begleiter der Vierbeiner. Doch kümmert es einige Frauchen und Herrchen offenbar wenig, dass es Mitmenschen gibt, die großen Respekt oder Angst vor Hunden haben. Insbesondere ältere Menschen, Familien mit Kindern und Jogger fühlen sich oftmals durch die Vierbeiner bedroht oder zumindest unwohl. Nicht angeleinte, unbeaufsichtigte Hunde können auch den Straßenverkehr gefährden und/oder ältere Menschen und Kinder in der Öffentlichkeit durch Anspringen oder Beschnuppern belästigen. Deshalb gilt im kompletten Ortsgebiet von Haibach für Hunde ab 50 cm Schulterhöhe ein Leinenzwang (Verordnung über das freie Umherlaufen von Hunden).

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass der überwiegende Teil der Hundehalter sich in der Öffentlichkeit ordnungsgemäß und rücksichtsvoll verhält. Leider gibt es aber wohl auch Ausnahmen, wie die Beschwerden belegen. Wir appellieren daher an alle Hundehalter, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt zu lassen, Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und die geltenden Vorschriften zu beachten. Fahrlässige und vorsätzliche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden.


 

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