Herzlich willkommen 
in Haibach in Unterfranken

Farbe KontrastbarrierefreiANBKontaktImpressum
Donnerstag, 9. Februar 2012
Nachricht

Gemeinde Haibach
Hauptstr. 6
63808 Haibach


Ferienjobs und Sozialversicherung
Erstellt von Barbara Hofmann

Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Ab wann werden Sozialabgaben fällig?
Schüler und Studenten müssen grundsätzlich die gleichen Abgaben zahlen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige Beschäftigung aus.
Aus dieser Beschäftigung müssen keine Beiträge gezahlt werden, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Als kurzfristig gilt eine Beschäftigung immer dann, wenn diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet.
Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, darf bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen. Diese sind in der Regel vom Arbeitgeber als Pauschalbeiträge zu entrichten. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Beitrag zur Rentenversicherung aufzustocken und damit Pflichtbeiträge zu erwerben.

 

Weitere Nachrichten von dieser Adresse
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
HOSPIZGRUPPE ASCHAFFENBURG e.V.
Qualifizierender Hauptschulabschluss 2012
Seniorenkreis Haibach
Schmerlenbach – Tagungszentrum des Bistums Würzburg:

 

Weitere Nachrichten aus dieser Kategorie
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
Die Gemeinde freut sich über die Geburt der neuen Ortsbürger
Wir kondolieren anlässlich des Todes
Wir kodolieren anläßlich des Todes
Wir kondolieren