Die Gemeindeorgane sind nach der Gemeindeordnung der Erste Bürgermeister und der Gemeinde- bzw. Stadtrat. Der direkt gewählte Erste Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung und Vorsitzender des Gemeinderates, dem er von Amts wegen mit Stimmrecht angehört. Der Erste Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Stadtrates vor und vollzieht dessen Beschlüsse. Er wird vertreten durch die vom Gemeinderat gewählten Stellvertreter: Zweiter und dritter Bürgermeister.
Der direkt gewählte Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
Der Gemeinderat entscheidet in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sowie in den Angelegenheiten, die den Gemeinden zur Besorgung namens des Staats oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts zugewiesen sind.